Evangelischer Friedhof in Lövenich

Wer kann auf dem Evangelischen Friedhof in Lövenich bestattet werden?

  • Alle Mitglieder der Evangelischen Kirchengemeinde Lövenich
  • Mitglieder anderer evangelischer Kirchengemeinden
  • Angehörige von Gemeindemitgliedern, sofern sie einer christlichen Kirche angehören und im Bereich der Kirchengemeinde wohnen

Welche Kosten entstehen für eine Bestattung?

  1. Kosten für die Grabstätte (30 Jahre Nutzungsrecht)
  2. Bestattungsgebühr (siehe unten; damit ist nur die Bestattung mit Sarg/Urne gemeint; für die Trauerfeier entstehen keine Kosten)
  3. Kosten für die Genehmigung von Grabmalen u.ä.

Wahlgrabstätte für Erdbestattungen (auch wenn in ihnen Urnen beigesetzt werden)
Je Grabstätte und Jahr 27,50 Euro
Gebühr für 30 Jahre: 825,00 Euro

Urnengrabstätte:
Je Grabstätte und Jahr 18,00 Euro
Gebühr für 30 Jahre: 540,00 Euro


Bestattungsgebühr:

  • Erdbestattung: 300,00 Euro (bis 5. Lebensjahr) / 370,00 Euro (ab 5. Lebensjahr)
  • Urnenbestattung: 200,00 Euro
  • Genehmigung von Grabstättendenkmälern und Grabeinfassungen: 50,00 Euro


Auch das ist wichtig:

  • In der Regel findet anlässlich einer Bestattung eine gottesdienstliche Trauerfeier in der Evangelischen Hofkirche statt, die vom zuständigen Pfarrer geleitet wird.
  • Eine Aufbahrung des Sarges ist nur im Hof der Hofkirche möglich. Bei Bestattungsfeierlichkeiten dürfen Särge weder geöffnet noch offen gehalten werden
  • Nach einer Erdbestattung können je Grabstätte zusätzlich zwei Urnen bestattet werden. Die Ruhezeiten sind entsprechend zu verlängern.
  • Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen muss vorab von der Kirchengemeinde genehmigt werden.
  • Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Verpflichtung zur gärtnerischen Anlage und Pflege der Grabstätte.
  • Nach 30 Jahren ist eine Verlängerung der Nutzungsrechte an einer Grabstätte möglich (auf schriftlichen Antrag hin).
  • Wird das Nutzungsrecht nicht verlängert, so erlischt es nach Ablauf der Nutzungszeit. Die Kirchengemeinde weist drei Monate vor Ablauf der Nutzungszeit schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung auf das Ende der Nutzungszeit hin. Bei Nichtverlängerung ist das Grab durch die Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten zu räumen.

     

    Hier geht's zum Download der Friedhofs-Satzung.

    Weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindebüro.